Im April 1985 brachte der Weinskandal das Weinland Österreich auf der ganzen Welt in die Schlagzeilen. Die New York Times veröffentlichte den österreichischen Weinskandal sogar auf ihrer Titelseite.

Aber erst mal zur Vorgeschichte: Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte der Weinbau in Österreich einen deutlichen Aufschwung. In den 1970ern gewannen vor allem die Prädikatsweine durch ihre Süße immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung und wurden zum Exportschlager. Gleichzeitig erlebte die Weinverfälschung einen Höhepunkt, da mit diversen Mitteln versucht wurde, den Zuckergehalt künstlich zu erhöhen. Unter anderem kamen Läuterzucker und Frostschutzmittel (Diethylenglykol) zum Einsatz.
1984 wurde die Pantscherei schließlich in der landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt in Wien aufgedeckt. 5 Millionen Liter Wein wurden beschlagnahmt und es kam zu 35.000 Anzeigen. Daraufhin sind Österreichs Weinexporte über Nacht um 95 Prozent eingebrochen.

Als Konsequenz des Skandals beschloss der Nationalrat 1985 das neue Weingesetz, welches bis heute von manchen als „strengstes Weingesetz der Welt“ bezeichnet wird. Es wurde später noch überarbeitet, die aktuelle Version ist unten bei den Quellen verlinkt.

Mittlerweile bildet das europäische Weinrecht die Basis für die Weinerzeugung in Österreich; die nationalen Spezifika im Bereich der Qualitätsweine und im Bereich der Weinkontrolle wurden beibehalten.

Im europäischen Weingesetz unterscheidet man unter diesem Gesichtspunkt drei große Gruppen von Weinen:
•    Wein ohne nähere Herkunftsbezeichnung (ehemals „Tafelwein“)
•    Wein mit geschützter geografischer Angabe (in Österreich „Landwein“)
•    Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (in Österreich „Qualitätswein“)

Quellen:
Falstaff
Ö1
WKO – Europäisches Weinrecht
Österreichische Weingesetz 2009, Fassung Nov. 2020